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Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Weißbach

Meldung aus Langenweißbach

Der Vorstand informiert

 

Neues von der Flurbereinigung in Weißbach …

 

 

Sehr geehrte Teilnehmer der Flurbereinigung,

 

im vergangenen und im laufenden Jahr konnten wir die Flurbereinigung wieder ein (kleines) Stück weiter voranbringen...

Folgende Arbeiten wurden angegangen und teilweise bereits abgeschlossen:

 

 

Wegebau-/ Landschaftspflegerische Maßnahmen 

 

Nach Genehmigung der 10. Änderung des Wege- und Gewässerplanes (Plan nach 
§41 FlurbG) wurden in 2025 die letzten investiven Maßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung umgesetzt. Die Ausführung der beiden Wegebaumaßnahmen

  • Lärchenweg, 2. BA   und

  • Pomperweg, 2. BA

wurde öffentlich ausgeschrieben und nach Auswertung der eingegangenen Angebote und Beschlussfassung im Vorstand an eine regionale Baufirma vergeben. Die Bauarbeiten wurden im Zeitraum Juli – Oktober 2025 durchgeführt.

 

Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme erfolgte eine Umwandlung von intensiv genutzten Ackerflächen in Dauergrünland an 2 verschiedenen Standorten im Bereich zwischen Plattenstraße und Thomas-Müntzer-Straße mit einem Gesamtumfang von 2 ha Fläche, ebenfalls im Jahr 2025.

Vor allem im Hinblick auf die nach dem Unwetter im August 2023 eingetretenen Schäden war es der Teilnehmergemeinschaft ein wichtiges Anliegen diese Maßnahme zum Schutz der weiter unterhalb gelegenen Flächen und der Ortslage vor Oberflächenwasser und abgetragenen Oberbodenanteilen in Folge von Starkregenereignissen im Rahmen der Flurbereinigung umzusetzen. 

 

 

Neuverteilung/ Entwurf Flurbereinigungsplan

 

Nach Abschluss der (Bau-)Maßnahmen liegt der Fokus der Arbeiten nunmehr voll auf der Fertigstellung des Neuverteilungsentwurfes und der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes. 

Aufgrund von Änderungswünschen einzelner Teilnehmer zur Abfindung, die nach wie vor an uns herangetragen werden, sowie Erschließungsproblemen, Änderung bzw. Übertragung von Eigentum, Regelungsbedarf zu Übertragung oder Neubegründung von Rechten etc. müssen noch laufend Anpassungen am Neuverteilungsentwurf bzw. am Planentwurf vorgenommen werden. Diese sollen kurzfristig abgearbeitet werden, so dass im Laufe dieses und nächsten Jahres der Flurbereinigungsplan mit all seinen Bestandteilen aufgestellt werden kann. 

Nach Prüfung und Genehmigung des Planes wird dieser sodann allen Teilnehmern am Verfahren in einem Anhörungstermin bekannt gegeben. Zuvor erhält jeder Beteiligte nochmals einen Auszug aus dem Plan, seinen Besitzstand betreffend.

 

Die neuen Flurstücke bzw. neuen Grenzpunkte – soweit bereits feststehend – sollen ab Herbst 2026 in die Örtlichkeit übertragen werden. Dies betrifft vordergründig die Feldlage; die Grenzmarken in der Ortslage wurden schon vor einigen Jahren, nach abgeschlossener Verhandlung mit den Teilnehmern, weitest-gehend eingebracht.

In diesem Zusammenhang benötigen wir nunmehr Ihre tatkräftige Unterstützung: 

Soweit Sie sich an den Abmarkungsarbeiten (Ausheben der Löcher und Setzen der Grenzsteine) mit beteiligen möchten, können Sie sich gern bis Mitte September bei uns melden (Kontaktdaten siehe unten). Die Vergütung erfolgt mit 13,50 € pro Stunde und wird Ihnen als Eigenleistung auf Ihrem Beteiligtenkonto zur Verrechnung mit den künftig zu zahlenden Beiträgen im Flurbereinigungsverfahren gutgeschrieben. Ihr Guthaben wird Ihnen ausgezahlt.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf den Begriff „neue“ Grenzen eingehen. Wir verwenden diesen Begriff für die zukünftigen Grenzen der neuen Flurstücke, die erst mit dem Flurbereinigungsplan rechtskräftig werden. Bis dahin gelten weiterhin die derzeit im Kataster nachgewiesenen Grenzen. Auch die bereits vor Jahren gesetzten Grenzsteine auf Grundlage der Ortslagenverhandlungen besitzen noch keine Rechtsgültigkeit. Abgesehen davon können aufgrund von Landverzichtserklärungen nach § 52 FlurbG, Notarverträgen etc. bereits andere Besitzverhältnisse gelten. 

 

 

Weitere Informationen/ Fragen

 

Über den weiteren Fortschritt des Verfahrens werden wir Sie selbstverständlich weiterhin entsprechend unterrichten – entweder im Rahmen einer Teilnehmer-versammlung oder durch weitere Informationen im Gemeindeblatt.

 

Sofern Sie noch Fragen oder Hinweise zur Flurbereinigung haben oder weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen der Vorsitzende der TG oder sein Stellvertreter selbstverständlich gerne zur Verfügung:

Herr Appel    ( 0375 / 4402 25620        *

Herr Geißler ( 0375 / 4402 25622        *

 

 

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Weißbach

 

 

Gemeindeverwaltung

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