Gewerbe ummelden
Beschreibung:
Gem. § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 GewO muss, wer den Sitz seines Unternehmens verlegt oder einen Wechsel bzw. eine Änderung im Tätigkeitsfeld des Gewerbes vornimmt, das Gewerbe ummelden. Weitere Änderungstatbestände sind z. B. die Änderung von Haupt- in Nebenerwerb, Verlegung der Hauptniederlassung, Namensänderungen, Verlegung der Betriebsstätte oder auch Geschäftsführerwechsel.
Rechtsgrundlagen der Verfahren:
§ 14 Gewerbeordnung (GewO) – Anzeigepflicht
Rechtsgrundlagen der Kosten:
10. Sächsische Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ)
Frist der Verwaltung:
3 Tage
Kosten:
maximal: 65,00 €
typisch: 15,00 €
Kosten können aufwandsabhängig festgesetzt werden.
Formular:
Gewerbe ummelden - Formular als PDF - Datei
Dieses Formular ist ausfüll- und ausdruckbar. Bitte beachten Sie die Hinweise!