Grundsteuer
Die Grundsteuer wird in der jährlichen Haushaltssatzung für das entsprechende Haushaltsjahr auf der Grundlage des § 74 der SächsGemO vom Gemeinderat beschlossen.
Steuersätze:
a.) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 305,00 v.H.
b.) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420,00 v.H.